Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen

Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (englisch General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) wurde am 30. Oktober 1947 abgeschlossen, als der Plan für eine Internationale Handelsorganisation (ITO) nicht verwirklicht werden konnte. Das Abkommen trat am 1. Januar 1948 in Kraft.

Das GATT von 1947 begründete keine Internationale Organisation, sondern war ein völkerrechtlicher Vertrag, weshalb seine 23 Gründungsmitglieder (Australien, Belgien, Brasilien, Burma, Kanada, Ceylon, Chile, Republik China, Kuba, Frankreich, Indien, Libanon, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Pakistan, Südrhodesien, Südafrikanische Union, Syrien, Tschechoslowakei, Vereinigtes Königreich sowie die USA) auch als „Vertragsparteien“ und nicht als Mitgliedsstaaten bezeichnet wurden. Die Bundesrepublik Deutschland trat am 1. Oktober 1951 diesem Vertragssystem bei.[1] Österreich gehört dem GATT seit 19. Oktober 1951 an. Die Schweiz trat 1966 als Vollmitglied bei,[2] wobei sie erklärte, dass das Zollgebiet der Schweiz das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein wegen der Zollunion mit der Schweiz einschliesst, solange der Zollanschlussvertrag in Kraft steht.[3] 1994 trat Liechtenstein als eigenständiges Mitglied bei.[4] Alle Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) sind auch Vertragspartner des GATT. Sitz des GATT-Sekretariats war, bis zu seiner Ablösung durch die WTO 1995, das Centre William Rappard in Genf. Die WTO als Dachorganisation des GATT hat auch heute noch ihren Hauptsitz dort.

Es stellt eine internationale Vereinbarung über den Welthandel dar. Bis 1994 wurden in acht Verhandlungsrunden Zölle und andere Handelshemmnisse Schritt für Schritt abgebaut. Durch das GATT ist im Verlauf der Geschichte der Grundstein zur Gründung der Welthandelsorganisation (WTO 1995) gelegt worden, in die es heute noch eingegliedert ist. Damals gehörten dem Abkommen 123 gleichberechtigte Mitgliedsländer an. Zur Unterscheidung zwischen dem ursprünglichen und dem heutigen Übereinkommen im Rahmen der WTO wird in der Regel die Jahreszahl 1947 (GATT 1947) bzw. 1994 (GATT 1994) hinzugefügt.[5][6]

  1. Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls von Torquay und des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) vom 5. Oktober 1951 (BGBl. II S. 200)
  2. Olivier Longchamp: Organisation mondiale du commerce (OMC). In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  3. Protokoll vom 1. April 1966 über den Beitritt der Schweiz zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen. In: AS 1966 964 ff. Abgerufen am 8. September 2023.
  4. LGBl. 1997 Nr. 107. Abgerufen am 8. September 2023.
  5. Welthandelssystem. Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT). Prinzipien des GATT. BMZ, 7. August 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. Februar 2016; abgerufen am 20. Oktober 2010.
  6. Welthandelsorganisation und allgemeines Zoll- und Handelsabkommen. BMZ, 29. Dezember 2009, abgerufen am 20. Oktober 2010.

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